Eine Entschuldigung: Ja. Finanzielle Wiedergutmachung: Nein. So ist die Position des Schweizerischen Bauernverbands, wenn um Wiedergutmachung für ehemalige Verdingkinder geht. Die Bauern hätten die Politik der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen nicht beschlossen. Rechtlich stünden Bund, Kantone und andere Organisationen in der Pflicht.